DGUV Vorschrift 45 DA - Durchführungsanweisungen zur Unfallverhütungsvorschrift Schiffbau

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Abschnitt 50 - Zu § 24:

Ver- und Entsorgungseinrichtungen siehe Durchführungsanweisungen zu § 7.

Gefährdungen entstehen insbesondere durch

  • Einengungen von Verkehrswegen und Arbeitsplatzbereichen,

  • Stolperstellen,

  • Schäden an Ver- und Entsorgungseinrichtungen.

Maßnahmen zur Vermeidung der Gefährdungen können sein:

  • Verlegung von Kabeln, Rohrleitungen oder Schläuchen außenbords, an Wänden, unter Abdeckungen,

  • Aufstellen von Verteilern oder Entsorgungseinrichtungen auf Plattformen außenbords, in Nischen, an Wänden.