DGUV Vorschrift 45 DA - Durchführungsanweisungen zur Unfallverhütungsvorschrift Schiffbau

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Abschnitt 41 - Zu § 16 Abs. 2 Nr. 3:

In die Unterweisung soll einbezogen sein:

  • Beschreibung der Sicherungsaufgaben,

  • zu erwartende Gefahren,

  • Zahl und Aufgabe der zu Sichernden,

  • Vertrautmachen mit den bereitgestellten Sicherungseinrichtungen,

  • Sofortmaßnahmen bei Störungen und Unfällen.

Sicherungsaufgaben sind z. B. Einweisen, Absperren, Beobachten, Warnen, Entstehungsbrände löschen, benachbarte Bereiche auf Brandnester überprüfen, Hilfe herbeirufen, Bergungsversuche durchführen.