Abschnitt 34 - Zu § 15 Abs. 1 Nr. 3:
Diese Forderung ist z. B. erfüllt, wenn Lederkleidung den "Regeln für den Einsatz von Schutzkleidung" (ZH 1/700) entspricht.
Diese Forderung ist z. B. erfüllt, wenn Lederkleidung den "Regeln für den Einsatz von Schutzkleidung" (ZH 1/700) entspricht.