DGUV Vorschrift 45 DA - Durchführungsanweisungen zur Unfallverhütungsvorschrift Schiffbau

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Abschnitt 27 - Zu § 13:

Schwer zugängliche Bereiche sind z. B. Hohlräume, hochgelegene Arbeitsplätze.

Rettungsgeräte sind z. B. Atemschutzgeräte, Abseilgeräte.

Rettungstransportmittel sind z. B.

  • fahrbereite Boote,

  • Transportbehälter,

  • Tragsäcke,

  • zusammenlegbare Krankentragen entsprechend DIN 13 024-2 "Krankentrage mit klappbaren Holmen; Maße, Anforderungen, Prüfung".

Rettungsmittel sind z. B.

  • Rettungshaken von ausreichender Länge,

  • kombinierte Rettungshaken, Wurf- und Schwimmstangen,

  • Rettungsringe entsprechend DIN 83 500 "Rettungsringe",

  • Leitern oder ähnliche Ausstiegsmöglichkeiten aus dem Wasser,

  • Dreiböcke mit Hebeeinrichtung.

Siehe auch UVV "Erste Hilfe" (VBG 109).