Abschnitt 13 - Zu § 7:
Einrichtungen können auch Bestandteil der Ver- und Entsorgungseinrichtungen sein.
Versorgungseinrichtungen sind z. B. Kabel, Rohrleitungen und Schläuche zu Verteilern sowie Verteiler für
technische Gase,
elektrische Energie,
Wasser,
Druckluft,
Lüftung.
Entsorgungseinrichtungen sind z. B. Abfallbehälter.