DGUV Vorschrift 43 DA - Durchführungsanweisungen zur Unfallverhütungsvorschrift Müllbeseitigung

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Abschnitt 23 - Zu § 16 Nr. 7:

Beispielsweise ist bei Verwendung von Eimern und Tonnen eine Breite von 1 m, bei der Verwendung von Müllbehältern nach DIN 30 700-1 "Müllgroßbehälter 1,1 m3 - Umleerbehälter, fahrbar" (zwischenzeitlich ersetzt durch DIN EN 840-3 "Fahrbare Abfallsammelbehälter; Teil 3: Behälter mit 4 Rädern und einem Volumen von 770 l bis 1300 l mit Schiebedeckel(n), für Schüttungen für Zapfenaufnahme und/oder Kammschüttungen, Maße und Formgebung") eine Breite von 1,5 m erforderlich.