Abschnitt 1 - Zu § 1:
Es gibt zur Zeit für den Geltungsbereich dieser BG-Vorschrift kein einheitliches System von Begriffen. Die Abfallbeseitigungsgesetze sprechen allgemein nur noch von Abfällen, ohne die einzelnen Abfallarten zu definieren. In den einschlägigen DIN-Normen (siehe Anhang) wird der Begriff "Müll" benutzt.
Um verständlich zu sein, werden der Begriff "Müll" und die daraus abgeleiteten Begriffe benutzt.