Abschnitt 10 - Zu § 8 Abs. 1:
- 1.
Verletzungen durch Belade- und Fördereinrichtungen werden vermieden, wenn
- 2.
die Betätigungselemente gegen unbeabsichtigtes Betätigen gesichert sind.
- 3.
die Betätigungselemente gegen unbefugtes Betätigen gesichert werden können. Als ausreichende Sicherung gelten Sperrstifte.
- 4.
in Reichweite der Müllwerker Einrichtungen (Sicherheitsschalter) zum Stillsetzen der Belade- und Fördereinrichtungen vorhanden sind.
- 5.
die Belade- und Fördereinrichtungen in Reichweite keine Quetsch- und Scherstellen aufweisen.
- 6.
auf die von den Belade- und Fördereinrichtungen ausgehenden Gefahren durch Warnschilder nach DIN 30 703-1 "Müllsammelfahrzeuge, Anforderungen", zwischenzeitlich ersetzt durch DIN EN 1501-1 "Abfallsammelfahrzeuge und die dazugehörigen Schüttungen; Allgemeine Anforderungen und Sicherheitsanforderungen; Teil 1: Hecklader" hingewiesen ist.
- 7.
die Belade- und Fördereinrichtungen sich aus jeder Stellung zurückbewegen lassen.
- 8.
für das Beladen mit Müllsäcken die Einfüllklappen gegen Herabfallen gesichert sind und gleichzeitig das Auslösen des Schwenkarms zwangsläufig unterbunden ist.
- 9.
Verletzungen durch Müllbehälter und scharfe oder spitze Gegenstände im Müll sowie eine Gesundheitsgefährdung durch Staub oder infektiösen Müll werden weitgehend vermieden, wenn z. B.
- 10.
Müllbehälter nach DIN 6628 "Mülleimer für staubarme Leerung", DIN 6629 "Mülltonnen für staubarme Leerung" (beide Normen zwischenzeitlich zurückgezogen) und DIN 30 700-1 "Müllgroßbehälter 1,1 m3; Umleerbehälter, fahrbar" (zwischenzeitlich ersetzt durch DIN EN 840-3 "Fahrbare Abfallsammelbehälter; Teil 3: Behälter mit 4 Rädern und einem Volumen von 770 l bis 1300 l mit Schiebedeckel(n), für Schüttungen für Zapfenaufnahme und/oder Kammschüttungen, Maße und Formgebung") in Verbindung mit Müllschüttungen mit genormten Anschlussmaßen sowie gleichwertige Behälter und Schüttungen, oder
- 11.
reißfeste, staubdichte und im Durchmesser auf die Schüttungen abgestimmte Müllsäcke nach DIN 55 465 "Packmittel, Säcke für Müll" zwischenzeitlich ersetzt durch DIN 55 465-1 "Packmittel; Säcke aus Papier oder Polyethylen-Folie für Abfälle mit Nennvolumen ab 35 l; Sackformen, Maße, Anforderungen, Prüfung") oder gleichwertige Müllsäcke verwendet werden.
- 12.
Physische Überbeanspruchung der Müllwerker wird verhindert, wenn
- 13.
für Müllbehälter ab 110 l Inhalt (ausgenommen Müllsäcke) kraftmittelbetriebene Hubkippvorrichtungen vorhanden sind, oder
- 14.
die Ein- bzw. Aufgabestellen, die nur Müllsäcke aufnehmen sollen, sich nicht höher als 1,2 m über dem Boden befinden.
Siehe auch Sicherheitsregeln "Arbeitssicherheit an Müllsammelfahrzeugen, konstruktive Gestaltung" (GUV 17.2).