
§ 29
Müllbeseitigung (bisher: BGV C27)
Müllbeseitigung (bisher: BGV C27)
III. – Behandlung und Ablagerung → Betrieb
§ 29
Vor dem Einsteigen in Zerkleinerungsmaschinen sind diese gegen Wiedereinschalten zu sichern.
Vor dem Einsteigen in Zerkleinerungsmaschinen sind diese gegen Wiedereinschalten zu sichern.