Abschnitt 5 - Zu § 4 Abs. 4:
An die Luftversorgungsanschlüsse werden die Druckregeleinrichtungen (Druckminderer, Taucherautomaten) der einzelnen schlauchversorgten Tauchgeräte angeschlossen.
An die Luftversorgungsanschlüsse werden die Druckregeleinrichtungen (Druckminderer, Taucherautomaten) der einzelnen schlauchversorgten Tauchgeräte angeschlossen.