Abschnitt 4 - Zu § 4 Abs. 1:
Die Forderung nach ausreichender Qualität ist erfüllt, wenn die zugeführte Druckluft die Bedingungen der DIN 3188 "Druckluft für Atemgeräte; Sicherheitstechnische Anforderungen und Prüfung" erfüllt.
Einsatztaucher und Reservetaucher siehe § 22 Abs. 2.