Abschnitt 40 - Zu § 28 Abs. 2:
Zur Sicherung gegen Absturzgefahr kann z.B. eine Leine entsprechender Tragkraft an der Firstöse des Taucherhelmes angeschlagen werden.
Zur Sicherung gegen Absturzgefahr kann z.B. eine Leine entsprechender Tragkraft an der Firstöse des Taucherhelmes angeschlagen werden.