§ 1 - Geltungsbereich
(1) Diese Unfallverhütungsvorschrift gilt für Taucherarbeiten.
(2) Diese Unfallverhütungsvorschrift gilt nicht für
Arbeiten in Druckluft,
Tauchereinsätze von Forschungstauchern.
(1) Diese Unfallverhütungsvorschrift gilt für Taucherarbeiten.
(2) Diese Unfallverhütungsvorschrift gilt nicht für
Arbeiten in Druckluft,
Tauchereinsätze von Forschungstauchern.