§ 12 - Anforderungen an den Signalmann
Der Unternehmer darf nur körperlich geeignete Personen als Signalmänner beschäftigen, von denen zu erwarten ist, dass sie die ihnen übertragenen Aufgaben zuverlässig erfüllen und die
1. | das 18. Lebensjahr vollendet haben, |
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2. | von einem Taucherunternehmen in den erforderlichen Kenntnissen und Fähigkeiten ausgebildet wurden und |
3. | nach abgeschlossener Ausbildung geprüft und hierüber einen Befähigungsschein erhalten haben. |