Abschnitt 72 - Zu § 40 Abs. 3:
Arbeitsverfahren, bei denen Gefahrstoffe freigesetzt werden, können z.B. sein:
Vortrieb mit Teil- und Vollschnittmaschinen, Spritzbetonarbeiten, Sprengarbeiten, Schweiß- und Schneidarbeiten, Isolier- und Dichtungsarbeiten.
Verbrennungskraftmaschinen siehe § 41.