DGUV Vorschrift 38 DA - Durchführungsanweisungen zur Unfallverhütungsvorschrift Bauarbeiten vom 1. April 1977, in der Fassung vom 1. Januar 1997

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Abschnitt 59 - Zu § 28 Abs. 1:

Diese Forderung ist erfüllt, wenn

  • Erd- oder Felswände nach DIN 4124 "Baugruben und Gräben; Böschungen, Verbau, Arbeitsraumbreiten" abgeböscht oder verbaut werden oder

  • beim Wildbach- oder Lawinenverbau im Einzelfall die Bestimmungen der Sicherheitsregeln "Wasserbau und wasserwirtschaftliche Arbeiten" (GUV 11.7) eingehalten werden.

Mit Gefährdungen ist z.B. bei folgenden Arbeiten zu rechnen:

  • Aushub,

  • Abböschen,

  • Ein-, Um- und Ausbauen des Verbaues,

  • Arbeiten an oder vor Erd- und Felswänden.

Einflüsse, die die Standsicherheit des Bodens beeinträchtigen können, sind in DIN 4124 aufgeführt.