DGUV Vorschrift 38 DA - Durchführungsanweisungen zur Unfallverhütungsvorschrift Bauarbeiten vom 1. April 1977, in der Fassung vom 1. Januar 1997

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Abschnitt 51 - Zu § 19:

Tätigkeiten, die üblicherweise in wenigen Minuten erledigt werden können, sind z.B. das Lösen oder Befestigen von Anschlagmitteln, das Festlegen von Montagebauteilen und das Arbeiten an Freileitungsmasten.

Ein Konstruktionsteil gilt als eingebaut, wenn es so befestigt ist, dass es seine Lage unter Belastung nicht unbeabsichtigt verändern kann.

Besondere Einrichtungen sind z.B. Handläufe oder straff gespannte Stahlseile im Handbereich.