Abschnitt 42 - Zu § 15 Abs. 2:
Zur Absicherung gegen Gefahren aus dem öffentlichen Straßenverkehr, siehe auch Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) und die Richtlinie für die Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen (RSA).
Zur Absicherung gegen Gefahren aus dem Gleisverkehr siehe Unfallverhütungsvorschrift "Arbeiten im Bereich von Gleisen" (BGV D33/GUV-V D33) und die besonderen Vorschriften der Verkehrsträger.