Abschnitt 23 - Zu § 10 Abs. 3:
Als Treppen können z.B. verwendet werden:
Treppen in baulichen Anlagen,
Treppentürme,
Treppen in oder an Gerüsten.
Treppen siehe auch
DIN 18 065 "Gebäudetreppen; Definition, Messregeln, Hauptmaße",
BG-Regel "Treppen bei Bauarbeiten" (BGR 113).