Abschnitt 14 - Zu § 7 Abs. 2:
Fahrbare Arbeitsplätze sind z.B.:
fahrbare Standgerüste nach Normen der Reihe DIN 4420 "Arbeits- und Schutzgerüste",
fahrbare Arbeitsbühnen nach DIN EN 1004 "Fahrbare Arbeitsbühnen aus vorgefertigten Bauteilen; Werkstoffe, Maße, Lastannahmen und sicherheitstechnische Anforderungen",
fahrbare Traggerüste nach DIN EN 12 812 "Traggerüste - Anforderungen, Bemessung und Entwurf"
Mit Gefährdungen ist zu rechnen, z.B. wenn Arbeitsbühnen nach DIN EN 1004 verfahren werden.