Abschnitt 12 - Zu § 6 Abs. 5:
Ereignisse, die die Standsicherheit und Tragfähigkeit beeinträchtigen können sind z.B.:
Sturm, starker Regen, Frost und andere Naturereignisse,
heftige Erschütterungen durch Rammen, Sprengen, Fahrzeugverkehr.
Ereignisse, die die Standsicherheit und Tragfähigkeit beeinträchtigen können sind z.B.:
Sturm, starker Regen, Frost und andere Naturereignisse,
heftige Erschütterungen durch Rammen, Sprengen, Fahrzeugverkehr.