Abschnitt 10 - Zu § 6 Abs. 1:
Diese Forderung ist erfüllt für
Mauerwerk, wenn es nach Normen der Reihe DIN 1053 "Mauerwerk"
Teil 1 "Berechnung und Ausführung",
Teil 2 "Mauerwerksfestigkeitsklassen aufgrund von Eignungsprüfungen",
Teil 3 "Bewehrtes Mauerwerk; Berechnung und Ausführung",
Teil 4 "Fertigbauteile",
errichtet wird;
Unterfangungen, wenn sie nach DIN 4123 "Ausschachtungen, Gründungen und Unterfangungen im Bereich bestehender Gebäude" ausgeführt werden;
das Aufrichten oder Umlegen von Masten, wenn dabei
Maststellgeräte,
Hebezeuge,
Abspanneinrichtungen,
Gabelstützen
oder
Folgestangen
eingesetzt werden;
Seilendverbindungen an Verankerungen von Abspannseilen und Gerüstaufhängungen, wenn sie ausgeführt werden
- 1.
mit Seilklemmen nach DIN EN 13 411-5 "Endverbindungen für Drahtseile aus Stahldraht - Sicherheit - Teil 5: Drahtseilklemmen mit U-förmigem Klemmbügel"
- 2.
durch zweimaliges Schlingen des Drahtseiles um den jeweiligen Befestigungspunkt und Anbringen eines Halbschlages, wobei das Seilende des Halbschlages durch mindestens 3 Seilklemmen gesichert ist und vor jeder erneuten Verwendung überprüft wird
oder
- 3.
durch mindestens zweimaliges Schlingen des Drahtseiles um den jeweiligen Befestigungspunkt und Anbringen von mindestens 2 Halbschlägen, wobei das Seilende des Halbschlages gegen unbeabsichtigtes Lösen gesichert ist und vor jeder erneuten Verwendung überprüft wird.
Bei den anfallenden Lasten sind z.B. zu berücksichtigen: Wind, Rohrleitungen zur Beton- und Mörtelförderung, Hebezeuge, Fahrzeuge, Geräte, Arbeitsbühnen oder Materiallager auf horizontalen Aussteifungen zwischen Schal- und Verbauwänden; siehe auch Normen der Reihe DIN 1055 "Einwirkungen auf Tragwerke".