Abschnitt 54 - Zu § 36 Abs. 3:
Einrichtungen zur Gefahrstoffminderung im Abgas sind z. B. Abgasreiniger mit Katalysator.
Hinsichtlich des Einsatzes dieselmotorisch betriebener Fahrzeuge siehe auch Technische Regeln für Gefahrstoffe "Dieselmotoremissionen" (TRGS 554).