DGUV Vorschrift 35 DA - Durchführungsanweisungen zur Unfallverhütungsvorschrift Hochöfen und Direktreduktionsschachtöfen

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Abschnitt 25 - Zu § 28 Abs. 1 Nr. 4:

Bereiche, in denen sich gefährliche Gase in gesundheitsgefährlicher Konzentration ansammeln können, sind z. B. Gicht, Arbeitsstellen an Gasumsetzern und Gichtgasleitungen.

Geeignete Atemschutzgeräte siehe BG-Regeln "Einsatz von Atemschutzgeräten" (BGR 190, bisherige ZH 1/701).

Handpumpen sind keine kontinuierlich messenden Gaskonzentrationsinstrumente.

Erforderliche persönliche Schutzausrüstungen beim Befahren von Gichtgasleitungen siehe § 5 Abs. 1 der BG-Vorschrift "Arbeiten an Gasleitungen" (BGV D2, bisherige VBG 50).