DGUV Vorschrift 35 - Hochöfen und Direktreduktionsschachtöfen

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Hochöfen und Direktreduktionsschachtöfen
(bisher: BGV C20)

(bisher VBG 28)

Stand der Vorschrift: Ausgabe 1999

Inhaltsübersicht§§
I.
Geltungsbereich
Geltungsbereich1
II.
Bau und Ausrüstung
A.
Gemeinsame Bestimmungen
Allgemeines2
-3
Abwurfstellen an Abstichbühnen4
Überdrucksicherungen, Hochofenschachtpanzerung5
Teufenanzeiger6
Wasserstoffmeßgeräte7
Verständigungseinrichtungen 8
Steuerstände, Geländer9
Absperreinrichtungen und Hüte von Hochöfen10
Fluchtwege an Abstich- und Gichtbühnen11
Meßwarten, Steuerstände und Aufenthaltsräume im Bereich der Abstichbühne 12
Überdruck-Einrichtungen13
Absperreinrichtungen in Heißwindleitungen, Abzugseinrichtungen in Ringleitungen14
Gichtgasreinigungsanlagen 15
Staubabscheider 16
Gichtgasleitungen von Hochöfen17
Wassertauchverschlüsse und Siphons18
Explosionsdruckentlastungseinrichtungen19
Absperreinrichtungen für das Befahren von Hochöfen, Gichtgasleitungen, Gichtgasreinigungsanlagen und Staubabscheidern20
Einrichtungen zum Löschen brennender Kleidung 21
B.
Besondere Bestimmungen für Hochofenanlagen und Direktreduktionsschachtofenanlagen mit einem Betriebsüberdruck größer als 0,5 bar an der Gicht
Berechnungsdruck 22
Sicherheitseinrichtungen 23
Kennzeichnung24
III.
Betrieb
Betriebsanweisung25
Stichlochmaschinen26
Sauerstofflanzen27
Persönliche Schutzausrüstungen, Gaswarngeräte28
Arbeiten in gasgefährdeten Bereichen29
Eisenrinne, Gezähe 30
Schlackenablauf 31
Einsatz von Pfannen32
Transport feuerflüssiger Massen in Pfannen33
Entleeren von Staubabscheidern34
Komplexe Alkalischwermetall-Cyanide35
Befahren von Hochofenschächten, von Gichtgasreinigungsanlagen und Staubabscheidern zur Beseitigung des Gichtstaubes36
IV.
Prüfungen
Prüfungen37
V.
Ordnungswidrigkeiten
Ordnungswidrigkeiten38
VI.
Übergangs- und Ausführungsbestimmungen
Übergangs- und Ausführungsbestimmungen39
VII.
Inkrafttreten
Inkrafttreten40