§ 1 - Geltungsbereich
Diese Unfallverhütungsvorschrift gilt für Schausteller- und Zirkusunternehmen sowie Unternehmen für artistische Vorführungen und Tierdressuren.
Diese Unfallverhütungsvorschrift gilt für Schausteller- und Zirkusunternehmen sowie Unternehmen für artistische Vorführungen und Tierdressuren.