DGUV Vorschrift 17 DA - Durchführungsanweisungen zur Unfallverhütungsvorschrift Veranstaltungs- und Produktionsstätten für szenische Darstellung

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Abschnitt 66 - Zu § 36:

Mit der vorbereitenden Prüfung des Ermächtigungsauftrages kann beauftragt werden:

  • Bundesverband der Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand e.V. (BAGUV), Fachgruppe "Theater", Fockensteinstraße 1, 81539 München,

  • Fachausschuß Verwaltung des Hauptverbandes der gewerblichen Berufsgenossenschaften, Deelbögenkamp 4, 22297 Hamburg.

Die vorbereitende Prüfung erfolgt im Zusammenwirken der beiden vorstehend genannten Stellen.

Grundsätze für die Ermächtigung von Sachverständigen sind in Vorbereitung.

Die Ermächtigung zum Sachverständigen für die Prüfung setzt im allgemeinen folgendes voraus:

  1. a)

    abgeschlossene Ingenieurausbildung

    und

  2. b)

    mindestens dreijährige Erfahrung in der Konstruktion, dem Bau oder der Instandhaltung von sicherheitstechnischen und maschinentechnischen Einrichtungen.

Hinsichtlich Sachverständiger siehe auch Durchführungsanweisungen zu § 33.