DGUV Vorschrift 17 DA - Durchführungsanweisungen zur Unfallverhütungsvorschrift Veranstaltungs- und Produktionsstätten für szenische Darstellung

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Abschnitt 5 - Zu § 3:

Neben den Bestimmungen des Abschnittes III dieser Unfallverhütungsvorschrift sind für Einrichtungen in Veranstaltungs- und Produktionsstätten vom Unternehmer die sonst geltenden Unfallverhütungsvorschriften sowie die allgemein anerkannten sicherheitstechnischen und arbeitsmedizinischen Regeln zu berücksichtigen.

Siehe insbesondere Merkblatt "Fernsehen, Hörfunk und Film - Arbeitssicherheit in Produktionsstätten" (SP 25.1/2).

Eine Auswahl einschlägiger Normen und arbeitsmedizinischer Regeln ist in Anhang 1 dieser Unfallverhütungsvorschrift aufgeführt.