Abschnitt 33 - Zu § 16 Abs. 1:
Diese Forderung schließt ein, daß Versicherte hinsichtlich der ihnen übertragenen Aufgaben unterwiesen sind und zu erwarten ist, daß sie die ihnen übertragenen Aufgaben zuverlässig erfüllen.
Diese Forderung schließt ein, daß Versicherte hinsichtlich der ihnen übertragenen Aufgaben unterwiesen sind und zu erwarten ist, daß sie die ihnen übertragenen Aufgaben zuverlässig erfüllen.