Abschnitt 29 - Zu § 13 Abs. 3:
Hinsichtlich der Einwirkung von Lärm ist diese Forderung erfüllt, wenn kleine Räume mit schallabsorbierendem Material ausgekleidet sind; siehe z. B. DIN EN 31 690 Teile 1 und 2.
Hinsichtlich der Einwirkung von Lärm ist diese Forderung erfüllt, wenn kleine Räume mit schallabsorbierendem Material ausgekleidet sind; siehe z. B. DIN EN 31 690 Teile 1 und 2.