Abschnitt 26 - Zu § 13 Abs. 1:
Als Richtwert für die Fläche eines Orchestergrabens gilt 1,3 m2 je Musiker. Siehe auch UVV "Lärm" (VBG 121) und Sicherheitsregeln für Versenkeinrichtungen in Bühnen und Studios" (ZH 1/219).
Als Richtwert für die Fläche eines Orchestergrabens gilt 1,3 m2 je Musiker. Siehe auch UVV "Lärm" (VBG 121) und Sicherheitsregeln für Versenkeinrichtungen in Bühnen und Studios" (ZH 1/219).