DGUV Vorschrift 17 DA - Durchführungsanweisungen zur Unfallverhütungsvorschrift Veranstaltungs- und Produktionsstätten für szenische Darstellung

Online-Shop für Schriften

Jetzt bei uns im Shop bestellen

Jetzt bestellen

Abschnitt 25 - Zu § 12:

Siehe hierzu

  • § 34 UVV "Allgemeine Vorschriften" (VBG 1),

  • "Richtlinien für Lagereinrichtungen und -geräte" (ZH 1/428).

Räume sind z. B. geeignet, wenn neben der UVV "Allgemeine Vorschriften" (VBG 1) insbesondere für

  • pyrotechnische Erzeugnisse der bauliche Brandschutz und das Sprengstoffgesetz,

  • Stich- und Schußwaffen das Waffengesetz,

  • brennbare Flüssigkeiten die Verordnung über brennbare Flüssigkeiten,

  • Gase die UVV "Gase" (VBG 61),

  • gefährliche Stoffe die Gefahrstoffverordnung

beachtet werden.