Abschnitt 21 - Zu § 10 Abs. 2:
Ausreichender Abstand siehe DIN EN 292 "Sicherheit von Maschinen; Grundbegriffe allgemeine Gestaltungsleitsätze", DIN EN 294 "Sicherheit von Maschinen; Sicherheitsabstände gegen das Erreichen von Gefahrstellen mit den oberen Gliedmaßen" und DIN EN 349 "Sicherheit von Maschinen; Mindestabstände zur Vermeidung des Quetschens von Körperteilen".