DGUV Vorschrift 17 DA - Durchführungsanweisungen zur Unfallverhütungsvorschrift Veranstaltungs- und Produktionsstätten für szenische Darstellung

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Abschnitt 21 - Zu § 10 Abs. 2:

Ausreichender Abstand siehe DIN EN 292 "Sicherheit von Maschinen; Grundbegriffe allgemeine Gestaltungsleitsätze", DIN EN 294 "Sicherheit von Maschinen; Sicherheitsabstände gegen das Erreichen von Gefahrstellen mit den oberen Gliedmaßen" und DIN EN 349 "Sicherheit von Maschinen; Mindestabstände zur Vermeidung des Quetschens von Körperteilen".