DGUV Vorschrift 17 DA - Durchführungsanweisungen zur Unfallverhütungsvorschrift Veranstaltungs- und Produktionsstätten für szenische Darstellung

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Abschnitt 15 - Zu § 7 Abs. 6:

Die Verwendung von Seilen und Bändern aus natürlichen und synthetischen Fasern als Sicherung ist unzulässig. Drahtseile und Ketten dürfen keine Ummantelung haben. Hinsichtlich der Bemessung siehe § 9. Dabei sind mögliche dynamische Belastungen (Ruckkräfte) zu berücksichtigen.

Siehe z. B. auch

  • § 33 Abs. 4 UVV "Allgemeine Vorschriften" (VBG 1),

  • DIN VDE 0711-217 "Leuchten; Teil 2: Besondere Anforderungen; Hauptabschnitt 17: Leuchten für Bühnen, Fernseh-, Film- und Photographie-Studios (außen und innen)",

  • DIN VDE 0108-1 und -2 "Starkstromanlagen und Sicherheitsstromversorgung in baulichen Anlagen für Menschenansammlungen".