DGUV Vorschrift 17 DA - Durchführungsanweisungen zur Unfallverhütungsvorschrift Veranstaltungs- und Produktionsstätten für szenische Darstellung

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Abschnitt 10 - Zu § 6 Abs. 2:

Einrichtungen zum Auffangen abstürzender Personen sind z. B.

  • Auffangnetze; siehe auch "Sicherheitsregeln für Auffangnetze" (ZH 1/560),

  • Anseilsicherungen; siehe auch "Regeln für den Einsatz von persönlichen Schutzausrüstungen gegen Absturz" (ZH 1/709) und "Regeln für den Einsatz von persönlichen Schutzausrüstungen zum Halten und Retten" (ZH 1/710).

Absturzkanten sind auch Bühnenvorderkanten zum Orchestergraben und zum Zuschauerraum.

Bei allen Beleuchtungsverhältnissen deutlich erkennbar sind z. B.

  • selbstleuchtende oder stark reflektierende Bänder,

  • Lichtketten

    oder

  • Fußrampen.