Abschnitt 5 - Zu § 5 Abs. 1:
Diese Forderung ist erfüllt, wenn z.B. Geländer nach DIN 24 533 "Geländer aus Stahl" oder optische und akustische Warneinrichtungen vorhanden sind.
Diese Forderung ist erfüllt, wenn z.B. Geländer nach DIN 24 533 "Geländer aus Stahl" oder optische und akustische Warneinrichtungen vorhanden sind.