Abschnitt 24 - Zu § 19 Abs. 4:
Diese Forderung ist erfüllt, wenn z.B. durch hochfahrbare Gitter der Gefahrbereich beim Kippen des Induktionsofens gesichert wird.
Diese Forderung ist erfüllt, wenn z.B. durch hochfahrbare Gitter der Gefahrbereich beim Kippen des Induktionsofens gesichert wird.