DGUV Vorschrift 34 - Metallhütten

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Metallhütten
(bisher: BGV C19)

(bisher VBG 33)

Stand der Vorschrift: Ausgabe 1999

Inhaltsübersicht§§
I.
Geltungsbereich
Geltungsbereich 1
II.
Begriffsbestimmungen
Begriffsbestimmungen 2
III.
Bau und Ausrüstung
A.
Gemeinsame Bestimmungen
Allgemeines3
-4
Ladestellen an Beschickungseinrichtungen5
Steuerstände und Messwarten 6
Arbeitsplätze und Bühnen 7
Wassertauchverschlüsse und Siphons8
Anlagen zur Gasreinigung9
Einrichtungen zum Einleiten von Gasen in Metallschmelzen 10
B.
Besondere Bestimmungen für Aufbereitungsanlagen
Staubablagerungen 11
Sichter, Zerkleinerungs- und Siebmaschinen12
Sinterbänder 13
Etagenröstöfen 14
Filterpressen15
C.
Besondere Bestimmungen für Schmelzanlagen
Chargier- und Begichtungseinrichtungen16
Begichtungsöffnungen 17
Abstichbereiche18
Induktionsöfen und Konverter19
Schachtöfen20
Seigerkessel 21
D.
Besondere Bestimmungen für Gießanlagen
Pfannen für den Transport feuerflüssiger Massen22
Gießmaschinen23
Stranggießanlagen24
E.
Besondere Bestimmungen für die elektrolytische Metallgewinnung
Einrichtungen zum Befüllen und Entleeren 25
IV.
Betrieb
Betriebsanweisungen26
Lagern von Zusatzstoffen27
Arbeiten in Sichtern, Zerkleinerungs- und Siebmaschinen28
Absperren und Öffnen von Schachtöfen, Apparaten und Behältern29
Arbeiten in Öfen, Konvertern, Apparaten und Behältern30
Ausrüstungen, Einsatzmaterialien und Arbeitsplätze31
Einsatz von Pfannen für den Transport feuerflüssiger Massen32
Transport feuerflüssiger Massen33
Gießen34
Angießen von Stranggießanlagen35
Elektrolytische Metallgewinnung36
V.
Prüfungen
Prüfungen37
VI.
Ordnungswidrigkeiten
Ordnungswidrigkeiten38
VII.
Übergangs- und Ausführungsbestimmungen
Übergangs- und Ausführungsbestimmungen39
VIII.
Inkrafttreten
Inkrafttreten40