Abschnitt 7 - Zu § 2 Abs. 7:
Reaktionsverzüge können auftreten z. B.
beim Roheisenchargieren von Konverteranlagen,
bei Störungen im Blasbetrieb,
beim Einbringen von nassem oder vereistem Schrott, Zuschlägen und Zusätzen in die Schmelzöfen,
beim Füllen und Transport einschließlich Gießen von Flüssigstahl in Pfannen.