Abschnitt 67 - Zu § 39 Abs. 2, 3 und 4:
Siehe auch
Sicherheitsregeln für Anforderungen an Eigenschaften nicht ortsfester Gaswarneinrichtungen für den Explosionsschutz (ZH 1/108),
Grundsätze für die Prüfung der Funktionsfähigkeit nicht ortsfester Gaswarneinrichtungen für den Explosionsschutz (ZH 1/108.1),
BG-Information "Sichere Technik; Gaswarneinrichtungen für den Explosionsschutz - Einsatz und Betrieb" (BGI 518, bisherige ZH 1/8.3).
Hinsichtlich geeigneter Messgeräte bei der Gefährdung durch Gase siehe auch § 28 der BG-Vorschrift "Hochöfen und Direktreduktionsschachtöfen" (BGV C20, bisherige VBG 28).