DGUV Vorschrift 33 DA - Durchführungsanweisungen zur BG-Vorschrift Stahlwerke

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Abschnitt 67 - Zu § 39 Abs. 2, 3 und 4:

Siehe auch

  • Sicherheitsregeln für Anforderungen an Eigenschaften nicht ortsfester Gaswarneinrichtungen für den Explosionsschutz (ZH 1/108),

  • Grundsätze für die Prüfung der Funktionsfähigkeit nicht ortsfester Gaswarneinrichtungen für den Explosionsschutz (ZH 1/108.1),

  • BG-Information "Sichere Technik; Gaswarneinrichtungen für den Explosionsschutz - Einsatz und Betrieb" (BGI 518, bisherige ZH 1/8.3).

Hinsichtlich geeigneter Messgeräte bei der Gefährdung durch Gase siehe auch § 28 der BG-Vorschrift "Hochöfen und Direktreduktionsschachtöfen" (BGV C20, bisherige VBG 28).