Abschnitt 53 - Zu § 30 Abs. 1:
In trockenem Zustand schließt ein, dass Schrott, Zuschläge und Zusätze Restfeuchte enthalten können, die beim Einbringen keine gefährliche Reaktion hervorruft.
In trockenem Zustand schließt ein, dass Schrott, Zuschläge und Zusätze Restfeuchte enthalten können, die beim Einbringen keine gefährliche Reaktion hervorruft.