Abschnitt 41 - Zu § 23 Abs. 2:
Gefährdungen durch elektrische und magnetische Felder können z. B. bei Trägern von Herzschrittmachern oder Metallprothesen auftreten.
Geeignete Schutzmaßnahmen siehe z. B. BG-Information "Arbeitsplätzen mit Exposition durch elektrische, magnetische oder elektromagnetische Felder" (MBL 16) der Berufsgenossenschaft der Feinmechanik und Elektrotechnik.