DGUV Vorschrift 33 DA - Durchführungsanweisungen zur BG-Vorschrift Stahlwerke

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Abschnitt 41 - Zu § 23 Abs. 2:

Gefährdungen durch elektrische und magnetische Felder können z. B. bei Trägern von Herzschrittmachern oder Metallprothesen auftreten.

Geeignete Schutzmaßnahmen siehe z. B. BG-Information "Arbeitsplätzen mit Exposition durch elektrische, magnetische oder elektromagnetische Felder" (MBL 16) der Berufsgenossenschaft der Feinmechanik und Elektrotechnik.