Abschnitt 17 - Zu § 10 Abs. 1:
Sicherungen gegen unbeabsichtigtes Umschlagen sind z. B.
selbsttätig einfallende Haken,
einlegbare Haken,
selbsthemmende Getriebe der Kippvorrichtung.
Sicherungen gegen unbeabsichtigtes Umschlagen sind z. B.
selbsttätig einfallende Haken,
einlegbare Haken,
selbsthemmende Getriebe der Kippvorrichtung.