Abschnitt 31 - Zu § 19 Abs. 2:
Diese Forderung ist erfüllt, wenn der innerbetriebliche Entscheidungsbereich des Strahlenschutzbeauftragten schriftlich festgelegt wird.
Diese Forderung ist erfüllt, wenn der innerbetriebliche Entscheidungsbereich des Strahlenschutzbeauftragten schriftlich festgelegt wird.