Abschnitt 9 - Zu § 7 Abs. 2:
Diese Forderung ist erfüllt, wenn bei den ausgewählten ortsfesten Einrichtungen nach Absatz 1 zusätzlich zu der örtlichen Anzeige der Meßwert in der Warte angezeigt wird.
Diese Forderung ist erfüllt, wenn bei den ausgewählten ortsfesten Einrichtungen nach Absatz 1 zusätzlich zu der örtlichen Anzeige der Meßwert in der Warte angezeigt wird.