Abschnitt 7 - Zu § 5 Abs. 2:
Auf weitläufigen Kaianlagen empfiehlt sich der Einsatz von
mehreren Fernsprechgeräten,
Sprech- oder Rufanlagen,
tragbaren Funksprechgeräten.
Hinsichtlich der Auslegung von Kaianlagen siehe BG-Vorschrift "Wasserfahrzeuge mit Betriebserlaubnis auf Binnengewässern" (BGV D19, bisherige VBG 107).