DGUV Vorschrift 30 DA - Durchführungsanweisungen zur BG-Vorschrift Wärmekraftwerke und Heizwerke

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Abschnitt 65 - Zu § 48 Abs. 2:

Sonderdosierungen erfolgen z.B. mit fahrbaren Dosieranlagen.

Bei der Durchführung von Sonderdosierungen ist insbesondere folgendes zu beachten:

  • Schlauch- oder Rohrverbindungen auf einwandfreie Dichtflächen und festen Sitz überprüfen.

  • Ventil an der Einspeisestelle vorsichtig öffnen, um einen schonenden Druckausgleich herzustellen.

  • Ventil an der Einspeisestelle nach Beendigung des Dosiervorganges schließen.

  • Dosierleitung über Bypass zum Dosierbehälter hin entlasten.

  • Dosierleitung ohne Gefährdung des Bedienenden oder anderer Beschäftigten entleeren.