Abschnitt 55 - Zu § 43:
Im schriftlichen Freigabeverfahren sind z.B. festzulegen:
Art der persönlichen Schutzausrüstungen,
Absenken des Betriebsdrucks auf ungefährliche Werte,
Feuerführung,
Beschickungsstopp für den Feuerraum.
Im schriftlichen Freigabeverfahren sind z.B. festzulegen:
Art der persönlichen Schutzausrüstungen,
Absenken des Betriebsdrucks auf ungefährliche Werte,
Feuerführung,
Beschickungsstopp für den Feuerraum.