Abschnitt 54 - Zu § 40 Abs. 2:
Ist bei Stocherarbeiten von Hand eine sichere Verständigung mit dem Kranführer nicht möglich, ist ein Freigabeverfahren erforderlich.
Ist bei Stocherarbeiten von Hand eine sichere Verständigung mit dem Kranführer nicht möglich, ist ein Freigabeverfahren erforderlich.