Abschnitt 32 - Zu § 25:
Diese Forderung ist z.B. erfüllt, wenn sich Versicherte seitlich aufstellen und der Lukendeckel vorsichtig angelüftet wird. Dabei sind im Regelfall persönliche Schutzausrüstungen, z.B. Schutzbrille, Schutzhandschuhe, zu verwenden.